AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

1. Geltung der AGB

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers und an die KCB Kohlenstoff & Composite Bearbeitungs GmbH als Käufer. Abweichende Bestimmungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

 

2. Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen.

 

3. Preise, Berechnung, Bezahlung

Für die Berechnung der Verkaufspreise sind die am Versandtag gültigen Preise maßgeblich, die sich ab Werk, ausschließlich Fracht, Porto, Transportversicherung, Verpackung, Zollkosten und Umsatzsteuer verstehen.

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, Skontogewährung bei früherer Zahlung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich eingeräumt sind.

 

4. Lieferung und Abnahme

Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist durch die KCB Kohlenstoff & Composite Bearbeitungs GmbH kann der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück treten.

Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Forderung in Verzug ist. Unvorhergesehene Lieferfristüberschreitungen, Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 2 Monate verzögert, so ist jede Partei unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurück zu treten.

 

5. Verpackung und Versand

Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir werden uns dabei bemühen, Wünsche des Käufers, auch hinsichtlich der Versandzeit zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

6. Gewährleistung und Mängelrügen

Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck (soweit dieser Vertragsbestandteil wurde) geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware uns angezeigt, so gilt die Ware als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort, angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten, der Kunden-, Rechnungs- und Versandnummer zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurück gesandt werden. Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers durch Preisnachlass, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Erfüllen wir diese Verpflichtungen nicht, so kann der Käufer zwischen den Rechten wählen. Weitere Ansprüche des Käufers sind insoweit rechtlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind. Wir behalten uns berechnete Mehr- und Minderleistungen von +/-10 % vor.

Abweichungen oder Änderungen von der vertraglich vereinbarten Ware dürfen wir vornehmen, sofern diese keine Beeinträchtigungen der Verwendungsmöglichkeiten beim Käufer mit sich bringen.

 

7. Auskünfte und Erteilung von Rat

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

8. Haftung und Rücktritt

Der Käufer kann nur in den Fällen und in dem Umfang Schadenersatz von uns verlangen oder vom Vertrag zurück treten, in denen es in diesen Bedingungen ausdrücklich bestimmt ist, eine weitergehende Haftung von uns – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung – ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haften.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung (bei Scheck bis zur Einlösung und Ablauf der Stornofrist) Eigentum des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder Endergebnis erwirbt. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Ware erwirbt der Verkäufer ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der fremden Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung. Das gleiche gilt bei Verbindungen oder Vermischungen im Sinne der §§ 947, 948 BGB von Vorbehaltsware mit fremder Ware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen Dritte ab. Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitende Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft.

Die Einzugsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Der Wert der Vorbehaltsware meint stets den, dem Käufer vom Verkäufer berechneten Rechnungspreis.

 

10. Incoterms bei Auslandsgeschäften

Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die von der Internationalen Handelskammer in Paris heraus gegebenen „Incoterms“ jeweils bei der Durchführung des Vertrags in der aktuellen Fassung.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

Auf alle Verkaufsverträge findet das am Hauptsitz der KCB Kohlenstoff & Composite Bearbeitungs GmbH geltende Recht Anwendung, ebenso ist der Gerichtsstand vereinbart, welches für diese örtlich zuständig ist.

 

Sollten einzelne oder vorstehende Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen anstelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

 

KCB Kohlenstoff & Composite Bearbeitungs GmbH, gültig ab 01.10.2020